Unterhaltungs-, Büroelektronik sowie Haushaltsgeräte
Dazu gehören:
- Fernseher
- Radio
- Video
- PC
- Drucker
- Spielwaren mit elektrischen und elektronischen Komponenten
- Fotogeräte
- Kameras (Viedo/Film)
- Taschenrechner
- Kaffeemaschinen
- Bügeleisen
- Mixer
- Staubsauger
- Geschirrspüler
- Backofen
- Kochherd
- Mikrowellengeräte
- Waschmaschinen
- Tumbler
- Elektrogeräte des Bau-, Garten- und Hobbymarktes
Tipps
- Ausgediente Elektrogeräte enthalten wertvolle Rohstoffe. Bei der Verbrennung in der Kehrichtsverbrennungsanlage gehen diese verloren und produzieren gefährliche Schadstoffe.
- Verkaufsstellen sind gesetzlich verpflichtet, Elektrogeräte aller Marken zurückzunehmen, sofern sie Geräte des gleichen Typs in ihrem Verkaufssortiment führen.
- Ab 1. Januar 2002 ist diese Rückgabe kostenlos.
Wichtig
- Für die Konsumentinnen und Konsumenten besteht eine gesetzliche Rückgabepflicht.