Abstimmungen, Wahlen
Urnenöffnungszeiten im Gemeindehaus:
Sonntag, 09.45-10.15 Uhr
Am Abstimmungssonntag zählt unser Wahlbüro die eingegangenen Zettel und ermittelt das Wahl- oder Abstimmungsresultat. Die Ergebnisse werden im Anschlagkasten ausgehängt und via Zeitung sowie im Internet publiziert.
Anleitung für die stellvertretende und die briefliche Stimmabgabe
Stellvertretung
Ehegatten dürfen einander an der Urne unter gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Der vertretene Ehegatte hat seinen Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.
Briefliche Stimmabgabe
- Die briefliche Stimmabgabe kann durch Einwurf im dafür bezeichneten Briefkasten des Gemeindehauses oder durch Aufgabe bei einer Poststelle erfolgen. Bei Postaufgabe trägt die Gemeinde die Portokosten.
- Bei der brieflichen Stimmabgabe per Post muss das Kuvert mit den Stimm- und Wahlzetteln bis spätestens Dienstagabend vor dem Abstimmungswochenende der Post übergeben werden.
- Die brieflich abgegebenen Stimmen müssen spätestens bis zum Ende der vom Gemeinderat fest gelegten Urnenöffnungszeit am Hauptwahl- oder Hauptabstimmungstag bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.
- Für die briefliche Stimmabgabe dürfen nur das amtliche Antwortkuvert und das amtliche Stimmzettelkuvert verwendet werden.
Wer brieflich stimmen will:
- setzt seine Unterschrift auf den Stimmrechtsausweis;
- muss die Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmzettelkuvert legen und dieses zukleben; werden Stimm- oder Wahlzettel offen hineingelegt, so ist die Stimmabgabe ungültig;
- legt das Stimmzettelkuvert und den Stimmrechtsausweis in das Antwortkuvert;
- klebt das Antwortkuvert zu und leitet es rechtzeitig der Gemeindekanzlei zu.
Preis
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 056 267 63 40 | kanzlei@leibstadt.ch |