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Brandschutzbeauftragter

Neubauten, Umbauten oder wesentliche Änderungen an bestehenden Liegenschaften haben in der Regel Auswirkungen auf den Brandschutz. Im Zuge der Projektierungsarbeiten ist somit auch frühzeitig die Brandschutzfrage zu klären. Nicht in allen Fällen ist dafür eine kantonale Bewilligung erforderlich. Für den kommunalen Brandschutz ist der Brandschutzbeauftragte der Gemeinde Leibstadt zuständig.

HK Brandschutz
Paul Herzog
Gänsacker 28a
5070 Frick

Tel. 062 871 78 74 / 079 332 81 71
E-Mail herzogpaul@bluewin.ch

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