Einbürgerung von Schweizer in Leibstadt
Voraussetzungen zur Einbürgerung in Leibstadt von Schweizer Bürger/Innen
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Schweizer Bürger/Innen können sich in Leibstadt als Gemeindebürger einbürgern lassen, wenn sie :
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nicht schwerwiegend mit Strafgesetz in Konflikt geraten sind
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ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen
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seit mind. 3 Jahren ununterbrochen in Leibstadt wohnhaft sind
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mit der Einbürgerung nicht Bürger von mehr als 2 Gemeinden sind
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das Einbürgerungsformular ist auf der Gemeindekanzlei erhältlich
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Formular mit notwendigen Dokumenten ergänzen
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vollständiges Gesuch bei Gemeindekanzlei einreichen
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Gemeinderat prüft das Einbürgerungsgesuch und entscheidet
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 056 267 63 40 | kanzlei@leibstadt.ch |