Feuerbrand
Um das Verschleppungsrisiko der gemeingefährlichen Bakterienkrankheit Feuerbrand möglichst gering zu halten, hat der Regierungsrat ab 1. Mai 2004 ein Pflanzverbot für die Feuerbrand anfälligen Zierpflanzen erlassen. Es betrifft dies alle Cotoneasterarten, Feuerdorn, Feuerbusch, Scheinquitte, Japanische Quitte sowie verschiedene Mispelarten. Ein farbiges Merkblatt kann auf der Gemeindekanzlei, Tel. 056 267 63 40, bezogen werden. Weitere Auskünfte sind auch unter www.feuerbrand-ag.ch erhältlich.
Bereits bestehende, nicht vom Feuerbrand befallene Anpflanzungen müssen zurzeit nicht vorsorglich gerodet werden. Der Feuerbrand kann nebst den genannten Arten Quitten-, Apfel- und Birnbäume sowie Weissdorn, Vogelbeerbaum und weitere Arten befallen. Ein beobachteter Fall (vom Stiel her braun werdende Blätter) wäre dem Feuerbrand-Verantwortlichen, Hanspeter Erne-Kramer, Bossenhausstrasse 431, Leibstadt, Tel. 056 247 17 58 oder Natel 079 357 32 92 umgehend zu melden.