Friedensrichteramt
Mit dem Inkrafttreten des neuen Gerichtsorganisationsgesetzes (GOG) auf den 1. April 2013 werden die Friedensrichterkreise im Kanton Aargau neu strukturiert. Die bis anhin 50 Kreise werden auf 17 Kreise reduziert. Die vier bisherigen Friedensrichterkreise des Bezirks Zurzach (Kaiserstuhl, Klingnau, Leuggern und Zurzach) werden im neuen Friedensrichterkreis XVII zusammengefasst, sodass dieser Kreis dem Bezirk Zurzach entspricht. Die einheitliche Postzustelladresse für alle den Bezirk/Kreis Zurzach betreffenden friedensrichterlichen Schlichtungsgesuche lautet:
Friedensrichteramt XVII
Bezirk Zurzach
c/o Gerichtskanzlei
Postfach
5330 Bad Zurzach
Tel. 062 835 53 00