Vermietung Gemeindelokalitäten
Die Gemeinde stellt Privatpersonen, Vereinen, Institutionen und Gesellschaften folgende Räumlichkeiten zur Verfügung:
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von Roll-Saal
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Bernowa-Halle
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Kochschule
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Gruppenunterkunft
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Schützenstube
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Festzelt
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Tisch- und Bankgarnituren
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Sitzungszimmer OG Gemeindehaus
Vorgehensweise
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evtl. telefonische Voranfrage bei Gemeindekanzlei, ob die Räumlichkeiten am gewünschten Datum noch frei sind.
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vollständig ausgefülltes Benützungsgesuch auf der Gemeindekanzlei abgeben.
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Gemeindekanzlei oder Gemeinderat erteilt schriftlich die Bewilligung und verfügt die Benützungsgebühr
Die Tarife für die Vermietung der Räumlichkeiten sind aus den jeweiligen Reglementen ersichtlich
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 056 267 63 40 | kanzlei@leibstadt.ch |