Abmeldung / Wegzug
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute!
Bitte melden Sie sich innert 14 Tagen am Schalter der Einwohnerdienste oder melden den Wegzug über eUmzug.
Denken Sie bitte auch ans Ablesen von Wasser und Strom (siehe Elektra).
Notwendige Unterlagen
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Meldebestätigung
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Ausländerausweis (bei ausländischen Staatsangehörigen)
Minderjährige Kinder
Sollten minderjährige Kinder mit nur einem Elternteil wegziehen, benötigt der Einwohnerdienst eine Bestätigung des anderen Elternteils darüber, dass das Kind abgemeldet werden darf. Für die Bestätigung kann die Vorlage (siehe Dokumente) verwendet oder ein eigenes Schreiben mit Unterschrift beider Personen aufgesetzt werden.
E-Umzug
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, persönlich am Schalter vorbeizukommen, kann der Wegzug auch über eUmzug gemeldet werden. Mit der Meldung über eUmzug wird Ihr Wegzug in Leibstadt und Ihr Zuzug in der neuen Wohngemeinde gemeldet. Bitte informieren Sie sich vorgängig bei der neuen Gemeinde darüber, welche Unterlagen benötigt werden. Der Heimatschein wird direkt der neuen Wohngemeinde per Post zugestellt.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Wegzug ins Ausland
Sollten Sie sich dazu entscheiden, die Schweiz zu verlassen, melden Sie sich bitte mindestens zwei Wochen vor der Ausreise bei den Einwohnerdiensten. In diesem Fall ist eine Meldung über eUmzug nicht möglich.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Bestatigungsformular zur Wohnadresse Minderjahriger.pdf (PDF, 6.36 kB) | Download | 0 | Bestatigungsformular zur Wohnadresse Minderjahriger.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 056 267 63 40 | einwohnerdienste@leibstadt.ch |