Meldung Mieterwechsel durch den Vermieter
Vermieter und Logisgeber sind gemäss Register- und Meldegesetz verpflichtet, Ein-, Aus- und Umzüge innerhalb des Gebäudes zu melden.
Die Meldung muss folgendes beinhalten:
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Name(n) der Mieter
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Mietbeginn/Datum des Wegzuges
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Zuzugs- oder Wegzugsort
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genaue Lage der gemieteten Wohnung (Adresse, Stockwerk und Lage).
Als Hilfe kann für die Meldung die Vorlage (siehe Dokumente) verwendet werden. Die Meldung kann auch über die Internetseite www.drittmeldung.ch erfolgen.
Bitte denken Sie auch an die Ablesung von Wasser und Strom (siehe Elektra).
Preis
Zugehörige Objekte
Name |
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Meldung_Mieterwechsel_vom_Vermieter_Leibstadt_geschutzt.docx (DOCX, 38.09 kB) | Download | 0 | Meldung_Mieterwechsel_vom_Vermieter_Leibstadt_geschutzt.docx |
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 056 267 63 40 | einwohnerdienste@leibstadt.ch |