Unentgeltliche Inkassohilfe
Erfüllt die verpflichtete Person (z.B. geschiedener Ehepartner) die Unterhaltspflicht nicht, so hat die Gemeinde der berechtigten Person auf Gesuch hin bei der Vollstreckung des Unterhaltsanspruchs in geeigneter Weise zu helfen. In der Regel ist die Inkassohilfe unentgeltlich; beim Unterhalt von Erwachsenen kann die Behörde je nach finanziellen Verhältnissen eine Gebühr verlangen.
Preis
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Regionaler Sozialdienst Leibstadt | 056 267 63 55 | sozialdienst@leibstadt.ch |