Krankenkasse – Befreiung von der Versicherungspflicht
Wer im Kanton Aargau erwerbstätig ist oder wohnt, ist krankenversicherungspflichtig. In bestimmten Fällen, kann man sich von dieser Pflicht befreien lassen. Die Gemeinsame Einrichtung KVG entscheidet über die Gesuche.
Informationen und die Gesuchsformulare finden Sie auf der Webseite der Gemeinsamen Einrichtung KVG.
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 056 267 63 40 | einwohnerdienste@leibstadt.ch |