Kopfzeile

Inhalt

Beglaubigungen

Unterschriftsbeglaubigungen sowie Beglaubigungen von Kopien werden vom Gemeindeschreiber oder der Stellvertreterin vorgenommen.

Unterschriftsbeglaubigungen
Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Es ist ein persönliches Erscheinen notwendig.
  • Mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis (Identitätskarte oder Pass).
  • Die Unterschrift ist vor der beglaubigenden Person zu leisten.
     

Bitte unterschreiben Sie nicht im voraus!

Beglaubigung von Kopien
Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Wir bitten Sie, das Originaldokument mitzubringen.
  • Die Gemeindekanzlei wird eine Kopie davon erstellen und diese beglaubigen.

Preis

Fr. 20.--

Zugehörige Objekte