Beglaubigungen
Unterschriftsbeglaubigungen sowie Beglaubigungen von Kopien werden vom Gemeindeschreiber oder der Stellvertreterin vorgenommen.
Unterschriftsbeglaubigungen
Folgende Punkte sind zu beachten:
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Es ist ein persönliches Erscheinen notwendig.
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Mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis (Identitätskarte oder Pass).
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Die Unterschrift ist vor der beglaubigenden Person zu leisten.
Bitte unterschreiben Sie nicht im voraus!
Beglaubigung von Kopien
Folgende Punkte sind zu beachten:
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Wir bitten Sie, das Originaldokument mitzubringen.
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Die Gemeindekanzlei wird eine Kopie davon erstellen und diese beglaubigen.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 056 267 63 40 | kanzlei@leibstadt.ch |