Bewilligung Feste und Anlässe
Öffentliche Fest- und Vereinsanlässe, Umzüge, sowie öffentliche Anlässe von Institutionen, Organisationen und ähnliches sind dem Gemeinderat zu melden. Dieser verfügt die entsprechenden Auflagen und erteilt die erforderlichen Bewilligungen.
Das Durchführen von Aktionen und Aufstellen von Ständen bedarf ebenfalls der Bewilligung des Gemeinderates.
Zugehörige Objekte
Name |
---|
Name | |||
---|---|---|---|
Veranstaltungssicherheit_Flyer.pdf (PDF, 542.31 kB) | Download | 0 | Veranstaltungssicherheit_Flyer.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Gemeindekanzlei | 056 267 63 40 | kanzlei@leibstadt.ch |