Einbürgerung als Ortsbürger
Voraussetzung
Gemeindebürger von Leibstadt (siehe Einbürgerung von Schweizern)
Vorgehen
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Formular Gesuch um Aufnahme ins Ortsbürgerrecht von Leibstadt auf Gemeindekanzlei beziehen
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Formular mit notwendigen Dokumenten ergänzen
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vollständiges Gesuch bei Gemeindekanzlei einreichen
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Ortsbürgergemeindeversammlung entscheidet über Aufnahme
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 056 267 63 40 | kanzlei@leibstadt.ch |