Feiertage
In Leibstadt gelten folgende gesetzliche Feiertage:
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Neujahr*
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Berchtoldstag*
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Karfreitag*
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Ostermontag
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Auffahrt*
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Pfingstmontag
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Fronleichnam*
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Allerheiligen*
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1. August*
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Weihnachten*
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Stephanstag*
Die mit einem * bezeichneten Feiertage sind im Sinne des Arbeitsgesetzes den Sonntagen gleichgestellt.
Nicht aufgeführte Feiertage, wie zum Beispiel der 1. Mai, gelten nicht als gesetzliche Feiertage.