Fristerstreckung
Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die Steuererklärung jeweils fristgerecht einreichen. Je schneller Sie Ihre Steuererklärung einreichen, desto eher kann die Veranlagung mit der definitiven Abrechnung erfolgen.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Steuererklärung fristgerecht einzureichen, richten Sie bitte noch innerhalb der Abgabefrist ein begründetes Fristerstreckungsgesuch (schriftlich, eFristen oder via Online-Formular) an die Abteilung Steuern.
Unter http://www.ag.ch/efristerstreckung können neu Fristerstreckungen zur Abgabe der Steuererklärung auch über Internet beantragt werden. Zur Sicherheit und Identifikation wird der persönliche "Code" benötigt. Dieser ist auf Seite 1 der Steuererklärung am linken Rand aufgedruckt.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Steuern | 056 267 63 50 | steuern@leibstadt.ch |