Adress- und Personenauskünfte
Gemäss Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) darf der Einwohnerdienst Daten an Dritte weitergeben, wenn diese ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Dazu ist ein schriftliches Gesuch mit einem Interessennachweis bei den Einwohnerdiensten einzureichen. Das Gesuch kann auch über den Onlineschalter erfolgen.
Es werden keine telefonischen Auskünfte erteilt!
Preis
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 056 267 63 40 | einwohnerdienste@leibstadt.ch |