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Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen

Ordentliche Einbürgerung

Ist die Schweiz zu Ihrer neuen Heimat geworden und Sie wünschen, das Schweizerische Bürgerrecht zu erwerben?

Gerne beraten wir Sie in einem Erstgespräch und informieren Sie über das Einbürgerungsverfahren. Vereinbaren Sie einen Termin mit der Gemeindekanzlei. Bei dieser Gelegenheit werden wie Ihnen auch die entsprechenden Gesuchsformulare aushändigen und den genauen Ablauf erläutern.

Folgende Voraussetzungen müssen somit für eine Einbürgerung erfüllt sein:

  • Aufenthaltsvoraussetzungen

    • Insgesamt 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz

    • Insgesamt 5 Jahre Wohnsitz im Kanton Aargau

    • 3 Jahre bis zur Gesuchstellung ununterbrochener Wohnsitz in Leibstadt

  • Erfolgreiche Integration

  • Ausreichend sprachliche und staatsbürgerliche Kenntnisse

  • Niederlassungsbewilligung C

Details entnehmen Sie dem Merkblatt (siehe Dokumente).

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Kantons Aargau.

Informationen zu den anerkannten Sprachnachweisen sowie Sprachkursen sind auf der Webseite von fide zu finden.

 

Erleichterte Einbürgerung

Für die Bearbeitung von erleichterten Einbürgerungen ist das Staatssekretariat für Migration zuständig. Für Informationen oder Fragen diesbezüglich wenden Sie sich bitte an das Staatssekretariat für Migration, Abteilung Bürgerrechte. Die Gesuchsformulare können Sie am Schalter der Gemeindekanzlei beziehen.

Preis

siehe Merklblatt, Seite 3

Zugehörige Objekte

Name
Merkblatt_ordentliche_Einburgerung.pdf (PDF, 45.39 kB) Download 0 Merkblatt_ordentliche_Einburgerung.pdf