Hundekontrolle
Neuer Hund anmelden
Hundehalter/innen sind verpflichtet, Hunde ab dem dritten Lebensmonat bei der Gemeindekanzlei anzumelden. Kommen Sie hierfür am Schalter der Gemeindekanzlei vorbei oder nutzen Sie den Online-Schalter. Bitte bringen Sie zur Anmeldung den Heimtierausweis/Impfpass mit oder stellen uns eine Kopie zu.
Hund abmelden
Änderungen im Zusammenhang mit der Hundehaltung müssen innert 10 Tagen der Gemeindekanzlei gemeldet werden. Falls Sie Ihren Hund weitergegeben haben oder dieser verstorben ist, melden Sie dies bitte über den Online-Schalter oder direkt am Schalter der Gemeindekanzlei.
Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential (Listenhunde)
Informationen zur Hundehaltung und Halterberechtigung für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential finden Sie auf der Webseite des Veterinärdienstes.
Hundetaxe
Die Hundetaxe beträgt CHF 120.00 und wird jährlich im Mai verrechnet (für die Zeit von Mai bis April des Folgejahres).
Beim Zuzug aus einem anderen Kanton oder dem Ausland, oder falls Sie sich im Laufe des Jahres einen Hund anschaffen, kann eine Nachverrechnung erfolgen, sollte der Rechnungsversand bereits erfolgt sein. Für die Zeit von Mai bis Ende Oktober wird eine ganze Hundetaxe nachverrechnet, ab 1. November ist noch die halbe Hundetaxe fällig. Die Nachverrechnung erfolgt im Mai des Folgejahres mit Verrechnung der ordentlichen Hundetaxe.
Amicus
Amicus ist die nationale Datenbank für Hunde. Alle Hunde sowie deren Halterin oder Halter werden im Amicus erfasst und miteinander verknüpft.
Weitere Informationen finden Sie auf www.amicus.ch.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 056 267 63 40 | einwohnerdienste@leibstadt.ch |