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Todesfall

Wer denkt schon gerne an den Tod und seine Folgen? Die Gemeindekanzlei unterstützt die Angehörigen beim Vorbereiten der Bestattung und steht für weitere Anliegen zur Verfügung.

Nachstehend zeigen wir in Stichworten auf, was zu erledigen ist.

 

Die ersten Schritte

Todesfall zu Hause

  • Arzt benachrichtigen (bei Abwesenheit des Hausarztes bitte Notfallarzt kontaktieren): der Arzt bestätigt den Tod und stellt eine Todesbescheinigung aus

  • Telefonische Terminvereinbarung mit der Gemeindekanzlei (siehe Kontaktaufnahme mit der Gemeindekanzlei)

 

Todesfall infolge Unfall, Delikt oder Suizid

  • Polizei benachrichtigen: der Amtsarzt wird die Todesbescheinigung ausstellen und das Zivilstandsamt beurkundet den Tod auf Anzeige der Staatsanwaltschaft

  • Telefonische Terminvereinbarung mit der Gemeindekanzlei (siehe Kontaktaufnahme mit der Gemeindekanzlei)

 

Todesfall im Spital, Heim oder in einer Klinik

Die Spital-, Heim- oder Klinikverwaltung erledigt die obenstehenden Formalitäten. In diesem Fall vereinbaren Sie bitte direkt einen Termin mit der Gemeindekanzlei.

 

Kontaktaufnahme mit der Gemeindekanzlei

Todesfälle sind innerhalb von zwei Tagen bei der Gemeindekanzlei zu melden. Bitte kontaktieren Sie umgehend die Gemeindekanzlei, um einen Termin für das Todesfallgespräch zu vereinbaren.

Zur Meldung des Todes sind folgende Personen verpflichtet:

  • der Ehegatte/die Ehegattin

  • die Kinder

  • der Schwiegersohn/die Schwiegertochter

  • Verwaltungen eines Heimes/einer Klinik

  • die nächstverwandte, ortsansässige Person der verstorbenen Person

 

Todesfallgespräch

Bitte bringen Sie zum Gespräch folgende Unterlagen mit:

  • Ärztliche Todesbescheinigung (nur wenn die Person zu Hause verstorben ist)

  • Schriftenempfangsschein/Meldebestätigung oder Familienbüchlein (falls vorhanden)

 

Die Gemeindekanzlei wird Folgendes mit Ihnen klären:

  • Wer ist Erbenvertreter/Kontaktadresse für die Gemeindeverwaltung?

  • Gibt es eine Aufbahrung?

  • Soll eine Kremation oder Erdbestattung stattfinden?

  • Organisation der Kremation

  • Organisation der Beisetzung (falls Beisetzung auf dem Friedhof Leibstadt erfolgt)

  • Einsargung und Überführung bereits erfolgt? Wann kann diese stattfinden? 

 

Was ist anschliessend noch zu tun?

Nach dem Todesfallgespräch sind noch einige private Aufgaben zu erledigen (falls nicht bereits erfolgt):

  • Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Pfarrer

  • 4 Sargträger bestimmen (falls Erdbestattung)

  • Leidzirkulat und Todesanzeige aufgeben

  • Information an Vermieter, Arbeitgeber, Versicherung, Krankenkasse, Bank etc.

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