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Wirtschaftliche Sozialhilfe

Mit der wirtschaftlichen Sozialhilfe sollen Notlagen verhindert und behoben werden. Die Sozialhilfe soll zeitlich beschränkt sein. Die finanzielle Hilfe wird erst gewährt, wenn die vorgelagerten Systeme ausgeschöpft sind (Subsidiaritätsprinzip). Dies bedeutet, dass finanzielle Hilfe erst gewährt wird, wenn die Berechtigungen zu Bezügen bei der Krankentaggeld-, Arbeitslosen- und Invalidenversicherung oder bei weiteren Einnahmequellen erloschen sind.

Für nähere Informationen oder die Bestellung eines Gesuches wenden Sie sich bitte an den Sozialdienst Leibstadt.

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